StartUp MOM, Inhaberin: Ekaterina Arlt-Kalthoff, Luegplatz 2, 40545 Düsseldorf
1 Anwendungsbereich
(1) StartUp MOM erbringt für Kund*innen Dienst-/Beratungsleistungen im Bereich Coaching, Ausbildung und Training rund um das Thema Gründung und Unternehmertum. Der Kundin ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von StartUp MOM nicht geschuldet wird. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
(2) Die Kundin hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt die Kundin eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch StartUp MOM, bleibt der Vergütungsanspruch von StartUp MOM unberührt.
(3) In Bezug auf die von StartUp MOM zu erbringenden Beratungsdienstleistungen steht StartUp MOM ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
2 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen StartUp MOM und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von StartUp MOM zu erhalten.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen StartUp MOM und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass StartUp MOM das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von StartUp MOM angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils brutto.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von StartUp MOM erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von StartUp MOM ist grundsätzlich vor dem Start des MOM Accelerators fällig, es sei denn, das Angebot von StartUp MOM ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) StartUp MOM stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an StartUp MOM zu überweisen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
4 Kündigung, Laufzeit, Widerrufsrecht
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine feste sechsmonatige Laufzeit als vereinbart.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen StartUp MOM und dem Kunden nicht automatisch.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(5) Widerrufsrecht – der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Start des MOM Accelerators ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Startdatum des Accelerators.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns, Ekaterina Arlt-Kalthoff, handelnd unter StartUp MOM (eine Marke von Arlt Marketing), Luegplatz 2, 40545 Düsseldorf, Tel. 0211 36181833, E-Mail: info@startup-mom.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, bekommt er/sie alle Zahlungen, die wir von ihm/ihr erhalten haben spätestens binnen vierzehn Tagen.
5 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch StartUp MOM beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei StartUp MOM eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei StartUp MOM vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält StartUp MOM sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens einer fälligen Zahlung gegenüber StartUp MOM in Verzug, ist StartUp MOM berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. StartUp MOM wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
6 Erfüllung
(1) StartUp MOM wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. StartUp MOM ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist StartUp MOM gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von StartUp MOM unberührt.
7 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von StartUp MOM (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von StartUp MOM zu wahren. StartUp MOM ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von StartUp MOM innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von StartUp MOM abzuwerben.
8 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die Live Calls und den persönlichen Support. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt.
(2) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von StartUp MOM auf deren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.
(3) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
9 Haftung
(1) StartUp MOM haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet StartUp MOM nur
- a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet StartUp MOM nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet StartUp MOM nicht.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, StartUp MOM ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt StartUp MOM insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
10 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an StartUp MOM die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und StartUp MOM abzuschließen ist, wird der Kunde StartUp MOM vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.
(3) Der Kunde stellt StartUp MOM von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, StartUp MOM hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.
11 Schlussbestimmungen
(1) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Der Inhalt derartiger Vereinbarungen ist zwingend in der Vertragsurkunde festzuhalten und bedarf der Bestätigung von StartUp MOM.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist Düsseldorf.
AGB Stand: 01.01.2021 ©